ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Grundsätzlich werden Übersetzungen bei Rea Translations grundsätzlich pro Wort, Korrekturlese- und Copywritingaufträge pro Wort oder pro Stunde abgerechnet. Die üblichen Nebenkosten wie Telefongebühren oder elektronische Datentransfers sind in den Grundtarifen enthalten. Für anfallende weiterführende Kosten wie Porti oder Druckgebühren wird ein Zuschlag fällig.
  2. Für eingescannte PDF-Dokumente oder Ausgangstexte in Papierform wird ein Zuschlag für die Digitalisierung berechnet.
  3. Automatische Übersetzungsdienste (z.B. Google Translate, DeepL) werden grundsätzlich nicht verwendet. Ebenfalls nicht angeboten wird die Überarbeitung solcher automatisch übersetzter Texte.
  4. Bei knappen Terminrahmen kann ein Eilzuschlag berechnet werden.
  5. Die im Kostenvoranschlag genannten Preise sind Richtpreise und werden gemäss tatsächlich durchgeführtem Arbeitsvolumen (Wortzahl, Stunden) angepasst.
  6. Beanstandungen werden bis zu 30 Tage nach Lieferung des Auftrags in schriftlicher Form akzeptiert. In begründeten Fällen leistet Rea Translations Realersatz, der allerdings die Summe für die Dienstleistung, die der Kunde Rea Translations schuldet, nicht überschreitet. Weitere Forderungen, insbesondere nach Ablauf dieser Frist, sind ausgeschlossen.
  7. Zahlungskonditionen: 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum.
  8. Alle Dokumente und Arbeiten unterliegen der Geheimhaltung. Falls erwünscht kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung ausgestellt werden.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Basel, Schweiz.